Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.11.2013

Unterlassungserklärung beinhaltet kein Anerkenntnis

Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Entscheidung zum Thema Kosten einer Abmahnung getroffen, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung gewinnen könnte. Im konkreten Fall hatte eine ausgebildete Podologin eine nicht medizinisch ausgebildete Fußpflegerin wegen irreführender Werbung abgemahnt, weil diese auch mit dem Angebot „Medizinische Fußpflege“ warb. Die abgemahnte Fußpflegerin gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich verpflichtete, dies künftig zu unterlassen. Sie weigerte sich aber, die Kosten in Höhe von rund 600 Euro zu übernehmen, die der Anwalt der Podologin in Rechnung gestellt hatte. Die Podologin klagte daraufhin auf Übernahme dieser Kosten, nach unterschiedlichen Urteilen der Vorinstanzen landete das Verfahren schließlich beim...