Nach § 14 UrhG hat die Künstlerin als Urheberin einer Rauminstallation, die sie eigens für ein Kunstmuseum geschaffen hat und die untrennbar mit dem Museumsgebäude verbunden ist, keinen Anspruch auf die Erhaltung ihres Kunstwerkes gegen den Museumseigentümer, wenn dessen Entfernung mit der Zerstörung des einzigen Werkoriginals verbunden ist. Die Klägerin, eine international bekannte Künstlerin, geht gegen die Kunsthalle Mannheim vor und nimmt sie gerichtlich auf Erhalt ihrer eigens für die Kunsthalle geschaffenen Rauminstallation „HHole“ in Anspruch. Die Beklagte betreibt die Kunsthalle Mannheim als Gebietskörperschaft als Eigenbetrieb. Das Werk der Klägerin umfasst als permanente Rauminstallation verschiedene Installationen auf sieben Ebenen der Kunsthalle. Durch...
Artikel
06.07.2015