Das Landgericht Bielefeld entschied am 23.11.2021, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt sei, wenn ein Unternehmen fälschlicherweise auf einer Webseite als Referenzkunde genannt werde, obwohl es keine Zusammenarbeit gab.Muss der Name entfernt werden?Klägerin war ein Versicherungskonzert, welcher sich gegen seine Nennung auf der Internetseite der Beklagte wendete. Die Beklagte bezeichnet sich selbst als „Profilerin“ und betätigte sich u.a. als Vortragsrednerin, Autorin und Coach für Persönlichkeitsbildung. Sie führte auf ihrer Webseite unter „References“ diverse Kunden und Referenzen unter dem Hinweis „Hier ein Auszug der Kunden, die mit Profiler zusammenarbeiten und zusammengearbeitet haben.“. Darunter befand sich auch die Klägerin. Diese behauptete...
Artikel
24.08.2022