Die kostenlose Anfertigung von biometrischen Fotos durch ein Bürgerbüro stellt keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit der Behörde, sondern eine öffentlichrechtliche Tätigkeit dar. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Behörde steht mangels einer geschäftlichen Handlung im Sinne des UWG nicht zu.
Eine Erleichterung der Behördenwege für die Bürger kann mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf private Unternehmen verbunden sein, wie einer Entscheidung des Landgerichts Münster zu entnehmen ist:
Pässe und Personalausweise müssen seit geraumer Zeit mit einem biometrischen Foto versehen sein. Die Anfertigung derartiger Fotos war entsprechenden Fachbetrieben überlassen und mit einem zusätzlichen Aufwand für den Bürger verbunden.
Die...
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24.01.2014