Befindet sich nach der Teilung eines Grundstücks ein unterirdischer Öltank jetzt teilweise auf dem Nachbargrundstück, so ist dieser auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen, wenn im Teilungsvertrag die Duldung des Öltanks nicht explizit eingeräumt wurde.
Urteil des BGH vom 19.10.2012
V ZR 263/11
ZfIR 2013, 155