Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.02.2014

Unter „Info“ abrufbares Impressum bei Facebook nicht ausreichend

Am 13.08.2013 hatte der 20. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Ausgestaltung der Impressumspflicht von Betreibern einer gewerblichen Facebook-Seite zu entscheiden. Bei einer gewerblich betriebenen Facebook-Seite reicht es nicht aus, wenn Anbieter unter dem Unterpunkt „Info“ auf ihre eigene Internetpräsenz verlinken, wo das Impressum abrufbar ist, so lautet die obergerichtliche Entscheidung.  Hierzu stellte der Senat zunächst fest, dass auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts der Impressumspflicht aus § 5 Telemediengesetz (TMG) genügen müssen, wenn diese Accounts zu Marketingzwecken benutzt werden und keine rein private Nutzung vorliegt. § 5 TMG verlangt in diesem Zusammenhang, dass die Pflichtinformationen über Identität, Anschrift,...