Das Oberlandesgericht Köln hat am 18.07.2014 in einem wettbewerbsrechtlichen Berufungsverfahren zum Aktenzeichen 6 U 4/14 ein Urteil verkündet. In ihrer Urteilsbegründung haben die Richter sich zu den Voraussetzungen geäußert, die zur Annahme einer unlauteren Nachahmung eines Produktes führen können.Die Parteien des Rechtsstreits, der dem Oberlandesgericht Köln als Berufungsgericht vorgelegt wurde, sind beide auf dem Gebiet der Möbelherstellung tätig. Sie sind innerhalb des gleichen Ortes ansässig und führten nicht zum ersten Mal ein wettbewerbsrechtliches Klageverfahren gegeneinander.Zur Kollektion beider Parteien gehörten Freischwinger-Stühle, deren Rückenlehnen mit netzartigem Gewebe bespannt sind, so dass optisch ein dunkler Rahmen eine lichtdurchlässige Mittelpartie...
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05.11.2014