Das Kammergericht Berlin hat am 12.02.2013 durch Beschluss in einem sofortigen Beschwerdeverfahren über wettbewerbsrechtliche Ansprüche entschieden.
Der Antragsteller, ein Verband, dem unter anderem auch Veranstalter von Schiffsreisen und Anbieter solcher Reisen aus dem Internet angehören, hatte sofortige Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Untersagungsverfügung eingelegt. Antragsgegner war ein Reiseveranstalter, der Kreuzfahrten mit 7 Übernachtungen auf dem Schiff anbot. Er schaltete im November 2012 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einer bekannten Berliner Tageszeitung eine Annonce, in der die Kreuzfahrt zum Gesamtpreis von 555 € inklusive Flug und Transfer angeboten wurde. Mit einem Sternchensymbol bei der Preisangabe wies er auf einen Text hin, aus dem...
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18.03.2014