Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit seinem Urteil vom 15.01.2015 unter dem Az. 6 U 1186/14 entschieden, dass ein so genanntes Hygienezertifikat irreführend ist, wenn damit nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bescheinigt wird. Denn dem durchschnittlichen Verbraucher wird damit suggeriert, es handele sich hierbei um eine besondere Auszeichnung höherer Standards.Auch den Begriff Klinik darf ein Augenarzt nicht führen, wenn er nicht tatsächlich ein Krankenhaus oder eine andere Form stationärer Betreuung der Patienten betreibt. Eine ambulante Behandlung reicht nicht aus, um den Begriff der Klinik zu führen. Damit hat das OLG München das Urteil der Vorinstanz auf die Berufung des Klägers hin abgeändert und die Beklagte dazu verurteilt, es bei Meidung einer Strafe zu...
Artikel
02.06.2015