Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 12.02.2015 unter dem Az. 6 U 184/14 entschieden, dass ein Apothekerverband nicht für ein Medikament als “Medikament des Jahres” werben darf. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sei es verboten, mit Empfehlungen durch im Gesundheitswesen tätige Personen zu werben. Zu diesem Personenkreis gehöre eindeutig auch der Apothekerverband. Antragsgegnerin ist ein Hersteller von vorwiegend rezeptfreien Produkten gegen Erkältungskrankheiten. Mit einer Anzeige vom 08.01.2014 warb sie für das Fertigarzneimittel "Wick MediNait" mit dem Hinweis, dieses sei das "Medikament des Jahres".Das Landgericht hat es der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, wie mit der Anzeige in der Zeitschrift A...
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01.04.2015