Neuware zum Schnäppchenpreis – bei solch verlockenden Angeboten können viele Kunden kaum widerstehen. Gerade der Hinweis „neu“ ist ein wichtiges Kriterium für eine Kaufentscheidung. Doch wie lange ist ein Artikel neu, ab wann hat er als „alt“ zu gelten, auch wenn er ungebraucht ist? Verschafft sich derjenige, der einen schon vor Jahren hergestellten Artikel als „neu“ bewirbt, einen unlauteren Wettbewerbsvorteil? Über dieses Problem hatte im April 2014 das Saarländische Oberlandesgericht zu befinden.
Der Fall: Ein Unternehmen hat zum Geschäftsgegenstand den Verkauf von Kraftfahrzeug-Ersatzteilen und vertreibt diese auch auf der Internetplattform Ebay. 2011 stellte es dort mehrere Radlager ein, die für bestimmte PKW-Typen Verwendung finden können, und gab in...
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03.07.2014