Mit Urteil vom 26.04.2017 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Vertrieb eines multimedialen Medienabspielers dann eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn dieser den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ermöglicht, ohne das eine Erlaubnis ihrer Inhaber vorliegt. Nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist die vorübergehende Vervielfältigung durch Streaming auf einem multimedialen Medienabspieler von der Internetseite eines Dritten, auf der das Werk ohne Zustimmung des Inhaber des Urheberrechts angeboten wird, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so das Gericht. Der Antragsteller, eine niederländische Stiftung, die mit dem Schutz von Urheberrechten betraut ist, hatte beantragt, den Vertreiber eines Gerätes, welches...
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10.05.2017