Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig kann es als Mobbing zu bewerten sein, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unbegründet schlechte Leistungen vorwirft und ihn deshalb degradiert. Das hat zur Folge, dass dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld zustehen kann.
Im konkreten Fall warf ein Chefarzt einem Oberarzt vor, er habe bei mehreren operativen Eingriffen Fehler gemacht. Deshalb wollte er ihn künftig nur noch in der Ausbildung beschäftigen und riet ihm darüber hinaus, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Die Vorwürfe erwiesen sich im Verfahren vor dem Arbeitsgericht als völlig haltlos. Das Gericht bewertete die zu Unrecht erhobenen Vorwürfe als Mobbing und sprach dem Oberarzt ein Schmerzensgeld in Höhe 53.000 Euro zu, was 6,5 Monatsgehältern entsprach, zu.
Urteil des ArbG Leipzig vom 03.04.2012
9 Ca 3854/11