Mit Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17 entschied das Landgericht Hamburg, dass eine negative Bewertung eines Lokals von der Betreiberin der Website gelöscht werden muss, wenn sich im Rahmen einer Überprüfung keine hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkte für eine solche Beurteilung ergeben. Negative Bewertung eines Gasthauses im InternetDer Entscheidung liegt eine durch eine unbekannte Nutzerin erfolgte Bewertung eines Gasthauses mit nur einem von möglichen fünf Sternen ohne einem entsprechenden Kommentar in einem Onlineportal zugrunde. Der Kläger, Inhaber des Gasthauses, verlangte von der Betreiberin der Website (Beklagten) zunächst, die streitige Bewertung auf Plausibilität zu überprüfen und – wenn diese nicht gegeben sein sollte – die Bewertung zu löschen....
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28.03.2018