Das Oberlandesgericht München entschied am 16.01.2020, dass die Bewerbung eines Versicherungsmaklers als unabhängig und neutral irreführend sei, wenn er eigentlich mehrheitlich von einem Versicherer gehalten werde. Er könne sich aber weiterhin als Versicherungsmakler bezeichnen.Wie neutral ist ein Versicherungsmakler mit Mehrheitsbeteiligung?Die Parteien waren Versicherungsmakler. Die Unternehmensanteile der Beklagten wurden mehrheitlich von einer Lebensversicherung gehalten. Sie wies im Rahmen ihrer Werbung auch darauf hin. Trotzdem warb sie zusätzlich mit Unabhängigkeit und Neutralität. Hiergegen ging die Klägerin wegen Irreführung vor. Die Vorinstanz entschied wie von der Klägerin beantragt. Der Beklagten wurde untersagt, als Versicherungsmaklerin aufzutreten und sich als...
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30.09.2020