Dass ein Bauzaun nicht hinreichend gesichert war, ließ sich nach einem Urteil des Amtsgerichts München bereits daran erkennen, dass er durch eine Windböe umgestoßen wurde. Der Anscheinsbeweis war in diesem Falle ausreichend, um zu erkennen, dass der Zaun den Wetterbedingungen auf Grund seiner mangelhaften Sicherung nicht Stand halten konnte. Der Bauunternehmer hat deshalb für die entstandenen Schäden zu haften, sofern er nicht beweisen kann, dass er alle Maßnahmen getroffen hat, um ein derartiges Ereignis zu verhindern. Eine wöchentlich erfolgte Kontrolle ist dafür allerdings nicht ausreichend.
Urteil des AG München vom 26.04.2012
244 C 23760/11
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