Indem die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Zahlungsdienstleisters 83 Seiten umfasst haben, waren diese nach Ansicht von Verbraucherschützern zu umfangreich und in ihrer Gesamtheit zu unverständlich. Um diese vollumfänglich zu lesen, brauche man nach deren Einschätzung etwa 80 Minuten. Das OLG Köln befasste sich mit dem Fall und stellte fest, dass die AGB deshalb noch nicht per se unwirksam seien.Was war geschehen?In dem Streit standen sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf klägerischer Seite und der Zahlungsdienstleister Paypal auf der Beklagtenseite gegenüber. Der vzbv hatte vor dem OLG Köln beantragt, dem Zahlungsdienstleister die Verwendung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern in Deutschland zu untersagen. Argumentiert hatte...
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22.07.2020