Nächste Schlappe für den Fahrtenvermittlungsdienst Uber. Nachdem die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirkt hatte, wurde jetzt einem Uber-Fahrer verboten, weiterhin durch Uber vermittelte Taxifahrten anzunehmen (Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 8. September 2014, Az. 2-06 O 318/14).Das US-amerikanische Unternehmen Uber ist in über 200 Städten aktiv und versucht auch in Deutschland Fuß zu fassen. Das Geschäftsmodell: Über eine App bringt Uber Menschen, die eine Fahrgelegenheit benötigen, mit anderen Menschen, die eine solche anbieten, zusammen. Klingt ein wenig nach Mitfahrtzentrale, ist aber doch ganz anders. Bei einer Mitfahrtzentrale offerieren die Anbieter Plätze in...
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16.09.2014