Das Landgericht Berlin hat am 09.02.2015 sein Urteil in einem unter dem Aktenzeichen 101 O 125/14 geführten, wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit verkündet. Ein Taxifahrer aus Berlin hatte gegen den App-Betreiber Uber B.V. geklagt. Es handelte sich um das Hauptsache-Klageverfahren zu einem wegen mangelnder Eilbedürftigkeit zurückgewiesenen Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. In diesem Hauptsacheverfahren hatten die Richter erstmals darüber zu entscheiden, ob der Beklagte durch das Anbieten von Mietwagenfahrten mit Fahrer über eine Internet-App gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Streitgegenstand ist das Angebot „Uber Black“. Der Beklagte vermittelt bei diesem Geschäftsmodell Mietwagen mit Fahrer an Privatpersonen, die eine Beförderung...
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21.02.2015