Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.08.2019

UWG ist neben der DSGVO anwendbar

In einem Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 U 2404/18 stellte das Oberlandesgericht München fest, dass die im Mai letzten Jahres in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unberührt lasse. Beide Normtexte stünden aufgrund ihrer unterschiedlichen Regelungsbereiche gerade selbstständig nebeneinander.Telefonanrufe für Werbezwecke ohne EinwilligungDie Parteien sind Mitbewerber und stritten sich um die Zulässigkeit von Telefonanrufen zu Werbezwecken. Die Klägerin warf der Beklagten vor, Verbraucher angerufen zu haben, ohne dass ihr eine entsprechende Einwilligung der angerufenen Gesprächsteilnehmer vorgelegen habe. Ein solches Verhalten verbiete ihr nach Ansicht der Klägerin jedoch die Regelung des § 7 Abs. 2 Nr....