Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 19.12.2013 unter dem Aktenzeichen C-281/12 entschieden, dass eine geschäftliche Entscheidung i.S.v. Artikel 2 EU-VO 2006/2004 (vgl. dazu § 5 UWG) alle Entscheidungen beinhaltet, welche mit der Entscheidung über Erwerb oder auch den Nichterwerb einer Sache im Zusammenhang stehen.
In dem verhandelten Fall ging es um eine italienische Supermarktkette, die im Zuge einer Werbeaktion ein Notebook zu einem Aktionspreis anbot. Ein Testkäufer konnte die Sache jedoch nicht erwerben. Gestritten wurde daher um die Frage, ob hier eine Irreführung nach Art. 6 Abs. 1 EU-RL 2005/29 vorliegt bzw. ob die Richtlinie lediglich falsche Angaben voraussetze oder eine wie auch immer geartete Entscheidung des Kunden nötig sei, die er ohne die...
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31.01.2014