Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 16.04.2015 zum Aktenzeichen 6 U 68/14 in einem wettbewerbsrechtlichen Berufungsverfahren durch Urteil entschieden.Als Klägerin in diesem Verfahren war die Wettbewerbszentrale aufgetreten. Die Klage richtete sich gegen ein Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, das eine Kundenzeitung herausgegeben hat. Das unter dem Namen „Alles Gute für dich“ herausgegebene Kundenmagazin enthielt in seinem redaktionellen Teil informative Beiträge und ließ nur durch ein dezent am oberen Ran des Deckblattes platziertes Logo des Beklagten erkennen, dass diese der Herausgeber war. Grundsätzlich war die Kundenzeitung in einer Weise aufgebaut und ausgestattet, die auch bei den handelstypischen, von Verlagen für zahlende Kunden entwickelten...
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15.10.2015