Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
31.01.2023

Ticketsystemdienstleister haften nicht für Absagen

Ticketsystemdienstleister, die im eigenen Namen und auf Rechnung des Veranstalters Eintrittskarten für auf einen bestimmten Termin festgelegte Freizeit-Veranstaltungen verkaufen, haften nicht für die Durchführung der Veranstaltung. Sie sind auch nicht einem Widerrufsrecht des Käufers der Eintrittskarten ausgesetzt. Dies hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 13.07.2022 klargestellt.Hintergrund Die Parteien streiten um die Rückerstattung des Entgelts für Eintrittskarten zu einer Aufführung, die aufgrund eines der COVID-19-Pandemie geschuldeten Veranstaltungsverbots abgesagt worden war. Die Beklagte ist Ticketsystemdienstleisterin und vertreibt über ein Internet-Portal für eine Vielzahl von Veranstaltungen Eintrittskarten. Hier erwarb der Kläger 2019 vier...