Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 26.06.2015 unter dem Az. I-16 U 85/15 entschieden, dass eine Textergänzung in der Presse den Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung eines Betroffenen nicht hinfällig macht.Der Anspruch entfalle nicht schon durch eine Ergänzung des Textes, der die Grundlage zur Gegendarstellung bildet. Auch der allgemeine Hinweis auf die Aktualisierung des Textes erzeuge bei den Lesern nicht die nötige Aufmerksamkeit, um die Rechte des Betroffenen zu berücksichtigen. Ein Gegendarstellungsanspruch könne daher nur dann entfallen, wenn die Korrektur eindeutig und deutlich erkennbar sei oder der ursprüngliche Artikel schon die Stellungnahme des Berechtigten selbst wiedergebe. Damit hat das OLG die Berufung der...
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23.04.2016