Ein fehlendes Sachverständigengutachten lässt den Rapper Bushido Hoffnung schöpfen und eine andere Bewertung des Falles durch den BGH lässt ihn aufatmen. Weil er ohne Übernahme des Textes unerlaubt Musikpassagen von durchschnittlich zehn Sekunden von der französischen Band Dark Sactuary gesampelt (kopiert) haben soll – bei leichter Abänderung und Überlagerung durch den eigenen Sprechgesang –, wurde Bushido von den vier Mitgliedern der Band auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld) verklagt. Insgesamt 13 Titel des Rappers sollen betroffen sein. Das Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg gaben der Band, bestehend aus drei Textern und einem Komponisten, Recht (LG Hamburg, Urteil vom 23.03.2010, Az. 308 O 175/08; OLG...
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26.04.2015