Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.02.2016

Taxi-Funk vs. Taxi-App

Das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 22.01.2016 unter dem Az. 1 U 907/14 entschieden, dass eine Taxi-Zentrale ihren Mitgliedern nicht die Benutzung der Plattform "MyTaxi" verbieten darf.Damit wurde die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Nürnberg-Fürth) zurückgewiesen.Die Parteien streiten sich über kartellrechtliche Zulässigkeit einiger Punkte aus der Satzung der Beklagten.Die Beklagte ist die Betreiberin der einzigen Taxifunkzentrale in Nürnberg, an die etwa 300 Taxiunternehmen mit etwa 500 Taxen angeschlossen sind. Das sind 98,7% der in Nürnberg aktiven Taxen und Taxifirmen.Sie vermittelt die Fahrtenbestellungen über Funk an die Taxis, die in der Reihenfolge der Anmeldung binnen eines Vermittlungsbezirks verteilt...