Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.06.2016

Täterschaft beim Filesharing

Vor dem Landgericht Düsseldorf ging es um illegales Filesharing eines Computerspiels und die Frage, wer für die Urheberrechtsverletzung haften musste. Die Klägerin verlangte vom Beklagten Schadenersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG sowie den Ersatz u.a. von Abmahnkosten. Beklagter war der Inhaber des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung begangen worden war. Die Klägerin berief sich auf die tatsächliche Vermutung, dass er als Inhaber des Anschlusses auch dessen alleiniger Nutzer und damit der Täter war. Nach der BGH-Rechtsprechung soll nämlich in sog. Filesharing-Fällen grundsätzlich davon auszugehen sein, dass ein Inhaber eines Internetanschlusses diesen alleine nutzt und daher auch für darüber durchgeführte Down- bzw. Uploads verantwortlich ist. Dagegen hatte...