Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.04.2015

Suchmaschinen-Optimierung ist Dienstvertrag

Das Landgericht (LG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 20.02.2015 unter dem Az. 12 O 186/13 entschieden, dass ein Vertrag über Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinen-Werbung grundsätzlich als Dienstvertrag zu klassifizieren ist.Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von rund 21000 Euro an die Klägerin und wies die Widerklage der Beklagten ab. Die Klägerin ist eine Werbeagentur, die Beklagte verkauft Schuhe, Kleidung und Accessoires. Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung eines monatlichen Pauschalhonorars. Im Wege der Widerklage macht die Beklagte die Rückzahlung von Leistungen geltend, die bereits durch sie erbracht wurden.Streitig ist zwischen den Parteien die rechtliche Bedeutung des Vertrages. Handelt es sich um einen Dienst- oder einen...