Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.03.2014

Stromanbieter müsssen Guthaben aus der Abrechnung auszahlen

Die Antragsgegnerin liefert Strom mehrerer Anbieter an Verbraucher. Die Antragstellerin ist eine Mitbewerberin und rügt die Abrechnung eines konkreten Vertrages der Antragsgegnerin mit einem Verbraucher. Dieser Vertrag bestand seit Februar 2011. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden monatliche Abschlagszahlungen vereinbart. Diese sollten sich aus dem Vorjahresverbrauch von Strom oder datenbasierten Verbrauchsprognosen des Netzbetreibers berechnen. Bei Abweichung der jeweiligen Abrechnung vom tatsächlichen Verbrauch sehen die AGB die Nachentrichtung von Beträgen bzw. Erstattung oder Verrechnung mit der nächsten Abschlagzahlung vor.  Die dem Verbraucher zugegangene Jahresabrechnung wies ein Guthaben von 292,83 Euro aus. In der am 15.05.2013 erstellten Rechnung...