Das Persönlichkeitsrecht verliert in einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Diese Erfahrung musste kürzlich ein Zahnarzt machen, der vergeblich gegen eine nach seiner Meinung negative Eintragung im Jameda-Bewertungsportal klagte. Ein anonymer Nutzer veröffentlichte in dem Bewertungsportal Jameda eine Beurteilung über den Kläger, einen Zahnarzt. Er schrieb, er könne diesen Zahnarzt nicht weiterempfehlen, es sei jedoch einfacher, eine positive als eine negative Bewertung zu schreiben. Aus diesem Grund habe er sich dafür entschieden, seine Bewertung in Form einer Schulnote abzugeben, die 4,8 lautete. Der Kläger nahm das Bewertungsportal im Vorfeld des Rechtsstreits auf Unterlassung in Anspruch und verlangte, den Eintrag zu löschen. Jameda leistete der Aufforderung Folge. Die...
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13.03.2016