Der Onlinedienst einer auflagenstarken deutschen Zeitung hatte auf seinem Portal Videoaufzeichnungen zugänglich gemacht, auf denen ein Polizeieinsatz in Bremen zu sehen war. Am 25. Juni 2013 hatten Polizeibeamte in der Bremer Diskothek „Gleis 9“ eine Festnahme vorgenommen. Der Onlinedienst hatte diese Situation unter der Webadresse „polizeiattacke-in-bremen-das-ist-der-club” veröffentlicht, ohne dabei die Gesichter der fünf an der Festnahme beteiligten Polizisten durch Verpixelung unkenntlich zu machen.
Durch am 26. August 2013 ergangene einstweilige Verfügung war dem Onlinedienst untersagt worden, die gegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Polizisten verstoßenden Aufnahmen weiterhin zu veröffentlichen. Für den Fall der Missachtung dieser...
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02.02.2014