Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.02.2016

Streitwert für Vorgehen gegen GmbH und Geschäftsführer

Wird ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowohl gegen die Gesellschaft als juristische Person als auch gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich geltend gemacht, findet keine Reduzierung des Streitwertes statt. Für beide Ansprüche ist der identische Streitwert anzusetzen, sodass sich durch die zweifache Inanspruchnahme der Streitwert verdoppelt. Für die teilweise andere Auslegung, wonach der Anspruch gegenüber dem Geschäftsführer aufgrund der vermeintlichen Identität zu reduzieren ist, bleibt im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte kein Raum mehr.SachverhaltDie Beklagte machte gegenüber einem Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend. Zeitgleich nahm sie auch den Geschäftsführer...