Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.08.2014

Streitwert für Spam-Mail kann bei nur 100 Euro liegen

Unverlangte Werbemails sind lästig, aber auch nicht mehr. Der Streitwert kann deshalb bei gerade einmal 100 Euro liegen, wie das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden hat (Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13).In dem Fall hatte ein Online-Shop für Musikinstrumente die E-Mail-Adresse einer Kundin aus dem aktiven Kundenbestand herausgenommen und ihr in Folge keine Werbemails mehr zugestellt. Später gab die Kundin die Mail-Adresse auf, der Provider ordnete die Adresse daraufhin einer neuen Kundin zu, nämlich der späteren Klägerin. Durch einen Programmierfehler landete die neu vergebene Adresse wieder im aktiven Kundenbestand des Händlers - und die nächste Werbemail deshalb im Postfach der Klägerin. Eine Verkettung unglücklicher Umstände. Doch die Klägerin ließ den Händler...