Unverlangte Werbemails sind lästig, aber auch nicht mehr. Der Streitwert kann deshalb bei gerade einmal 100 Euro liegen, wie das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden hat (Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13).In dem Fall hatte ein Online-Shop für Musikinstrumente die E-Mail-Adresse einer Kundin aus dem aktiven Kundenbestand herausgenommen und ihr in Folge keine Werbemails mehr zugestellt. Später gab die Kundin die Mail-Adresse auf, der Provider ordnete die Adresse daraufhin einer neuen Kundin zu, nämlich der späteren Klägerin. Durch einen Programmierfehler landete die neu vergebene Adresse wieder im aktiven Kundenbestand des Händlers - und die nächste Werbemail deshalb im Postfach der Klägerin. Eine Verkettung unglücklicher Umstände. Doch die Klägerin ließ den Händler...
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10.08.2014