Führt das Verwenden von Bildrechten eines professionellen Fotografen durch einen gewerblich handelnden Anspruchsgegner zu Urheberrechtsverletzungen, so ist der Streitwert im Hauptsacheverfahren in der Regel zwischen 5.000 € und 7.000 € anzusetzen. Dies hat das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 30.03.2020 entschieden. Hiervon könne abgewichen werden, wenn die Bilder einen hohen ökonomischen Wert haben oder durch eine besonders umfangreiche gewerbliche Nutzung ein gesteigerter Angriffsfaktor vorliege. HintergrundAntragssteller ist ein Berufsfotograf, der im Rahmen seines Auftragsprogramms für eine Reportage ein professionelles Lichtbild für den Eingangsbereich eines Weihnachtsmarkts angefertigt hat. Dieses nutzte der Antragsgegner entgegen der vertraglich bestimmten...
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10.12.2020