Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 2. Juni 2015 entschieden, dass der Verkauf einer Bootleg-CD über die Internetplattform eBay, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, einen Gebührenstreitwert in Höhe von 12.500 € begründen kann. In dem vorliegenden Fall handelte es sich um ein Musikwerk der Gruppe "Genesis". Dem Urteil lag eine Beschwerde des Antragsgegners zu Grunde. Dieser hatte die Festsetzung des Streitwertes durch den Beschluss des LG Hamburg am 10. April 2015 gerügt. Die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde ergibt sich aus §§ 68 I Satz 1, 63 III Satz 2 GKG. Im Ergebnis hielt der Senat das Rechtsmittel jedoch für unbegründet, so dass es der Festsetzung des Streitwertes durch das Landgericht Hamburg folgte. Nach Auffassung des Gerichts habe die...
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21.07.2015