Mit Urteil vom 02.03.2018, Az. 12 O 1857/17 entschied das Landgericht Oldenburg, dass eine Sternebewertung als Gesamtergebnis von Rezensionen für ein Hotel auf booking.com, holidaycheck.de oder tripadvisor.de für einen Verbraucher nicht den Eindruck erweckt, dass es sich hierbei um eine offizielle Zertifizierung des Hotels nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung handelt. Aus diesem Grund sei ein Verstoß gegen einen Unterlassungsvertrag abzulehnen, wenn trotz eines Verbots der Werbung mit einer Hotelklassifizierung Suchmaschinentreffer mit Sterneangaben von Internetportalen existieren.Unterlassungsvertrag hinsichtlich Werbung mit SterneklassifizierungZwischen dem Kläger, einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, und der Beklagten, einer Betreiberin eines Hotels,...
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14.05.2018