Sind Stelleninserate urheberrechtlich geschützt? Grundsätzlich nein, meint das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 18. Juli 2016 (Az. 24 W 57/16). Unterscheidet sich eine Stellenanzeige in Sprachstil, Formulierung oder Zusammenstellung nicht von üblichen Job-Inseraten, weist sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe auf. Ein lockerer Umgangston ändert daran nichts, ist er doch mittlerweile bei Stellenausschreibungen verbreitet. Ebenfalls keine individuelle geistige Leistung stellen nach Ansicht der Berliner Richter die Aufzählungen des Job- und Anforderungsprofils dar. Sie seien durch Sachzwänge geprägt und ließen keinen schöpferischen Spielraum.SachverhaltDie Antragstellerin, eine Unternehmung, suchte einen Personal Assistant. Ihr Geschäftsführer erarbeitete zusammen...
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21.01.2017