Mit Urteil vom 12.01.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vertrieb von Automatisierungssoftware für Online-Spiele im Grundsatz wettbewerbswidrig ist.Die Klägerin, ein US-amerikanisches Unternehmen, hat das Computer- und Online-Spiel „World of Warcraft“ entwickelt, bei der eine große Anzahl von Spielern im Rahmen eines Massen-Rollenspiels mit- und gegeneinander spielen. Im Zuge der Registrierung erklärt sich der Nutzer unter anderem damit einverstanden unter keinen Umständen Automatisierungssoftware (Bots) zu nutzen. Dies wird dem Spieler in den „Battle.net-Nutzungsbestimmungen”, der „World of Warcraft Endbenutzerlizenzvereinbarung” und den „World of Warcraft-Nutzungsbestimmungen” angezeigt. Der automatische Aufstieg in das nächste Level und die...
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15.03.2017