Das Oberlandesgericht Nürnberg befasste sich am 06.04.2020 mit den rechtlichen Voraussetzungen zur Sperrung einer Twitter-Nachricht. Es bestünden schon erhebliche Bedenken dahingehend, ob die Twitter-Richtlinien zur Integrität von Wahlen wirksam in den Nutzervertrag einbezogen worden seien. Zudem sei der betreffende Tweet eindeutig als Satire erkennbar gewesen.Welche Voraussetzungen sind für eine Twitter-Sperrung erforderlich?Kläger war ein Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter, der gegen die Sperrung seines Kontos vorging. Der Kläger hatte wenige Wochen vor der Europawahl den Tweet „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“ abgesetzt. Darin sah die Beklagte eine Verletzung ihrer Regeln und sperrte das...
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16.10.2020