Am 10.09.2018 entschied das Landgericht Frankfurt a.M., dass es grundsätzlich zulässig sei, wenn Facebook ein Nutzer-Account aufgrund eines sogenannten Hasskommentars für 30 Tage sperrt. Dies gelte auch dann, wenn der Hasskommentar noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Facebook habe seinerseits ein Schutzinteresse am Betrieb seiner Plattform sowie dem Schutz seiner Nutzer, den Diskussionsverlauf frei von Störungen zu halten.Kann trotz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung ein Hasskommentar gesperrt werden?Der Antragsteller war Nutzer des sozialen Netzwerkes Facebook; Antragsgegnerin Facebook selbst. Der Antragsgegner verfasste als Reaktion auf einen Online-Artikel der Zeitung „Welt“ mit dem Titel "Eskalation in Dresden - 50 Asylbewerber attackieren...
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22.11.2018