Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.04.2015

Speicherung von Informationen über Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 19.03.2015 unter dem Az. 7 U 187/13 entschieden, dass eine Aufhebung eines Insolvenzverfahrens keinen Anlass gibt, die Prüffrist für das Löschen der Daten zu verkürzen. Der Betreiber einer Bonitätsauskunftei hatte Eröffnung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens gespeichert. Das Gericht hält es für richtig, dass die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens isoliert gespeichert werden kann. Denn auch an der Information, dass das Verfahren aufgehoben worden ist, könne der Geschäftsverkehr ein berechtigtes Interesse haben, denn auch diese Information lasse Rückschlüsse auf die Finanzkraft des Schuldners zu.Damit wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung des Klägers gegen das Urteil der...