Das Bundespatentgericht (BPatG) hatte sich in einem Verfahren unter dem Az. 25 W (pat) 13/14 mit der Frage zu beschäftigen, ob die deutschen Sparkassen ihre signalrote Farbe behalten dürfen. Nach einem Beschluss des Bundespatentgerichts erscheint das fragwürdig.Gewehrt hatte sich gegen das Sparkassenrot die spanische Santander-Bank und verlangte Löschung des markenrechtlichen Schutzes für das Rot der Sparkassen.Seit dem Jahre 1972 verwenden nun die Sparkassen den Farbton mit der technischen Bezeichnung "HKS 13" als ihre Geschäftsfarbe. Seit dem Jahre 1980 nutzt die Santander-Bank beinahe den gleichen Ton, nämlich "HKS 14". Erst im Jahre 2007 haben die Sparkassen ihre Farbe beim Deutschen Patentamt für sich schützen lassen, nachdem sie sich im Verkehr durchgesetzt habe. Die...
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12.08.2015