Das Landgericht Köln entscheid am 08.10.2019, dass die Vertragssoftware Smartlaw gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoße. Denn es werde eine konkrete Rechtsdienstleistung erbracht.Ab wann werden Rechtsdienstleistungen erbracht?Klägerin war eine berufsständische Organisation für Rechtsanwälte; Beklagte ein in Köln ansässiger Verlag mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein von der Beklagten vertriebenes Produkt war ein elektronischer Generator für Rechtsdokumente unterschiedlichster Rechtsgebiete. Dieser wurde durch die Beklagte als „digitale Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen“ angepriesen. Sowohl Unternehmen wie auch Verbraucher konnten Rechtsdokumente, insbesondere Verträge zu diversen Rechtsthemen, erwerben. Hierzu wurde der...
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05.05.2020