Das Landgericht Mannheim hat im Mai 2015 entschieden, dass ein Fernsehsender, der die Übertragungsrechte an einem Fußballspiel für Kabel, Satellit und terrestrische Ausstrahlung erworben hat, einer Gaststätte nicht verbieten kann, das Fußballspiel über IPTV zu empfangen und öffentlich zu zeigen.Der Betreiber eines Pay-TV-Senders überträgt auf seinem Sport-Kanal regelmäßig Live-Spiele der deutschen Fußball-Bundesliga. Der Sender empfängt dafür ein Basissignal und fügt diesem zur Ausstrahlung Live-Kommentare, Untertitel und andere Elemente hinzu. Außerdem werden die Fußballübertragungen ergänzt durch eine Berichterstattung vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause. Zusammen mit den Rechten am Basissignal hatte der Sender auch das alleinige Recht erworben, die...
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05.10.2015