Das Kammergericht Berlin hat am 07.10.2015 in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit zum Aktenzeichen 5 U 45/14 ein Urteil in der Berufungsinstanz verkündet. Der Dachverband der bundesdeutschen Verbraucherzentralen hatte gegen eine Fluggesellschaft geklagt, die auf ihren Internetseiten die Möglichkeit zur Online-Flugbuchung anbietet. Nach Ansicht des Klägers hatte die Beklagte Verbraucher, die sich dafür interessierten, einen Flug zu buchen, zu spät darüber informiert, dass für die individuelle Auswahl eines Sitzplatzes eine gesonderte Gebühr in Höhe von jeweils 10 € pro Person bei jedem Flug zu zahlen sei. Auf ihrer Webseite hatte die Beklagte einen Buchungsvorgang angeboten, der insgesamt vier einzelne Schritte umfasste. Der Vorgang begann mit der Aufforderung, die...
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30.01.2016