Mit Urteil vom 30.10.2017, Az. 15 O 36/17 entschied das Landgericht Koblenz, dass die Festlegung eines Service-Entgelts für eine Schiffsreise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig ist. Es bedürfe für eine solche Klausel vielmehr einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien; zumindest aber müsse der Verbraucher ausdrücklich auf die Bestimmung hingewiesen werden bzw. diese bestätigen. „Trinkgeldempfehlung“ bei Angeboten für SchiffsreisenIn dem Verfahren stritten die Parteien um die Zulässigkeit einer „Trinkgeldempfehlung“ für Schiffsreisen bei entsprechenden Angeboten. Die Klägerin, die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., war mit dieser Vorgehensweise der Beklagten, welche als Reiseveranstalterin ihre Reisen nicht nur in Katalogen, Flyern, per...
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10.09.2018