Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.02.2013

Schwangere als Vertretung einer Schwangeren

Die Frage eines Arbeitgebers nach einer eventuellen Schwangerschaft einer Bewerberin ist grundsätzlich nicht zulässig. Wie das Landesarbeitsgericht in Köln urteilte, gilt diese Regel selbst dann, wenn eine Bewerberin kurzzeitig als Schwangerschaftsvertretung verpflichtet wird. Sollte sich später herausstellen, dass die neue Angestellte ebenfalls schwanger ist, darf der Arbeitgeber sich nicht auf arglistige Täuschung berufen, um das Beschäftigungsverhältnis anzufechten.

Urteil des LAG Köln vom 11.10.2012
6 Sa 641/12
DB 2012, 2872