Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.05.2016

Schutzumfang einer Handyhülle

Das Design einer Handyhülle ist nur insoweit geschützt, als dass durch die konkrete Gestaltung beim informierten Benutzer ein anderer Gesamteindruck hervorgerufen wird. Aufgrund des vorhandenen bekannten Formenschatzes von Handyhüllen, welcher zwangsläufig zu erheblichen Ähnlichkeiten von Handyhüllen führt, steht dem Designer vorliegend nur ein sehr geringer Gestaltungsspielraum für die Entwicklung neuer Designs zur Verfügung. Insofern genügen bereits geringe Unterschiede, um den Schutzbereich entsprechend zu reduzieren. Anderenfalls wäre durch die nahezu zwangsläufige Grundgestaltung die erste eingetragene Handyhülle umfassend geschützt und anderer Designs kaum noch zulässig.SachverhaltDie Klägerin ist Inhaberin eines geschützten Designs für Handyhüllen. Die Hüllen...