Der Europäische Gerichtshof entschied am 04.12.2019, dass allein die Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ als geografischer Begriff geschützt sei. Die Nutzung einzelner Worte wie „Aceto“ und „Balsamico“ sei durchaus möglich und könne somit auch für Essig aus deutscher Herstellung verwendet werden. Wie weit reicht der Schutz eines geografischen Begriffs?Kläger war ein deutscher Essighersteller, Beklagte ein Konsortium aus Balsamico-Erzeugern aus Modena. Der Kläger bezeichnete seine Produkte als „Balsamico“ oder „Deutscher balsamico“. Die Beklagte verlangte von ihm per Schreiben, dies zu unterlassen. Daher erhob der Kläger Feststellungsklage, dass er die Begriffe für seine Produkte verwenden dürfe. Der Rechtsstreit ging durch mehrere Instanzen bis...
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28.07.2020