Das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg hat am 15.01.2015 als Beschwerdeinstanz ein Urteil in einem markenrechtlichen Rechtsstreit verkündet. Streitgegenstand war dabei der Markenschutz, den das Fürstentum Monaco bereits im Januar 2010 für die Bezeichnung „Monaco“ beantragt hatte. Der Antrag war bei der „ Weltorganisation für geistiges Eigentum“ (WIPO) gestellt worden. Die begehrte Schutzwirkung sollte speziell für das Gebiet der Europäischen Union gelten. Die WIPO zeigte die Markeneintragung deshalb bei dem europäischen „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“ (HABM) an. Das europäische Amt, zuständig für Muster, Marken und Modelle, prüfte die Eintragungsfähigkeit nach den Grundsätzen des in Europa für diesen Regelungsbereich geltenden „Madrider...
Artikel
03.02.2015